AGB

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Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem/der KundIn und BUREAU NORDSPITZ (Inhaber: Mag. Lukas Ransmayr) (in Folge „BN“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des/der KundIn sind nur dann wirksam, wenn sie von BN ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen der BN abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen der BN unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Die Angebote von BN sind freibleibend. den/die KundInder/die KundIn ist an seinen Auftrag 10 Tage ab diesem Zugang bei BN gebunden. Aufträge des/der KundIn gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von BN als angenommen, sofern BN nicht etwa durch tätig werden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Projektumfang

Alle Leistungen von BN werden vor Projektannahme in einem schriftlichen Projektkonzept definiert und dem/der KundIn übermittelt. Das Projektkonzept beinhaltet, die Aufgabenstellung, Zielsetzung, den Funktionsumfang sowie sämtliche Designdetails und abschließend die zu erwartenden Kosten und einen Zeitplan. Alle darüber hinaus vom Kunden geforderten Leistungen werden je nach Aufwand, nach erfolgter Bekanntgabe an den/die KundIn durchgeführt.

Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von BN mit der Auftragsbestätigung. BN verrechnet jeweils zur Angebotsannahme und zum Projektabschluss 50% des Austragsvolumens. Die Rechte an den erbrachten Leistungen und Arbeiten liegen, sofern nicht anders vereinbart, bei BN. Alle Leistungen von BN, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von BN. Alle BN erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von BN sind gruBNätzlich unverbindlich. Als Richtwert gelten die auf der Website www.nordspitz.com veröffentlichten Preise.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von BN schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird BN den/die KundIn auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn den/die KundInder/die KundIn nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Als Richtwert für zusätzliche Tätigkeiten gilt der auf www.nordspitz.com veröffentlichte Stundensatz. Für alle Arbeiten von BN, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt BN eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt den/die KundInder/die KundIn an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich an BN zurückzustellen.

Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von BN einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von BN und können von BN jederzeit (insbesondere bei Beendigung des Vertrags) zurückverlangt werden. den/die KundInder/die KundIn erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit BN darf den/die KundInder/die KundIn die Leistungen von BN nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrags nutzen. Änderungen von Leistungen von BN durch den/die KundIn sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BN und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von BN, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist die Zustimmung von BN erforderlich. Dafür steht BN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist gruBNätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

Für die Nutzung von Leistungen von BN bzw. von Werbemitteln, für die BN konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist) ebenfalls die Zustimmung von BN notwendig. Dafür stehen BN im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 Prozent zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

Kennzeichnung

BN ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf BN und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem/der KundIn dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Genehmigung

Alle Leistungen von BN (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Termine

Fixtermine werden von BN nur anerkannt, wenn BN sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die sich der Einflussnahme von BN entziehen. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen durch Arbeitskämpfe, Unterbrechung des Zugangs zum Internet, bei Betriebsstörungen in Zuliefererbetrieben sowie Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit diese durch BN rechtzeitig bestellt worden sind. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei nachträglich vom Kunden veranlasster Auftragsänderung.

BN bemüht sich, die vereinbarten im Projektkonzept definierten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den/die KundIn allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er BN eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an BN. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BN. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von BN entbinden BN jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Zahlung

Die Rechnungen von BN sind prompt per Überweisung ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BN. den/die KundInder/die KundIn darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung und Schadenersatz

den/die KundInder/die KundIn hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch BN schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem/der KundIn nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch BN zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des/der KundIn, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch BN beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des/der KundIn übernimmt BN keinerlei Haftung.

Bei Websiten und Appilkationen gilt grundsätzlich eine von BN gewährte Gewährleistung auf Funktionalität von einem Jahr.

Hosting

BN bietet nach Erstellung einer Website die Möglichkeit des Hostings über einen Drittanbieter (beispielsweise Amazon). Dieses Service ist bis auf Widerruf und unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit für KundInnen von BN kostenlos. Ansprüche auf diese Serviceleistungen seitens des/der KundIn sind ausgeschlossen. BN haftet nicht für die Funktionalität dieses Services.

Support

An alle BN übernommenen digitalen Projekte (Website, Webapplikation, individuelle Software) ist ein verbindliches Supportpaket geknüpft. Der Umfang wird im Projektkonzepot definiert. Als Richtwert dienen die Preise auf www.nordspitz.com

Haftung

BN wird die an BN übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den/die KundIn rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von BN vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber den/die KundInder/die KundIn selbst verantwortlich. Er wird eine von BN vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von BN vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung von BN für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den/die KundIn erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn BN ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet BN nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des/der KundIn oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Digital-/Marketing-/Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) BN selbst in Anspruch genommen wird, hält den/die KundInder/die KundIn BN schad- und klaglos: den/die KundInder/die KundIn hat BN somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die BN aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem/der KundIn und BN ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von BN, Wien. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen BN und dem/der KundIn ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von BN örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den/die KundIn zuständiges Gericht anzurufen.